Erste Hilfe - Wundversorgung
Rasche Erstversorgung bei Verletzungen ist nicht nur im Sinne jedes einzelnen von uns: Jedes Unternehmen ist laut § 26 AschG , § 39 AstV sowie § 31 BauV auch dazu verpflichtet, geeignete Vorkehrungen zu treffen, …
… um bei Verletzungen oder plötzlichen Erkrankungen Erste Hilfe leisten zu können. Zu diesen Maßnahmen zählen Erst-Helfer und Erste Hilfe -Ausstattungen laut ÖNORM Z 1020.
Unsere Leistungen:
- Handel mit erprobten Produkten der Wundversorgung und Betriebsapotheken laut ÖNORM Z 1020
- Verbandskästen
- Verbandsmaterial
- Pflaster und Pflasterspender
- Sanitätsraumausstattungen
- Wundreinigung und Desinfektion
- Augenspülung
- Notfallausrüstungen für First-Responder und Katastrophen-Schutz
- Individuelle Beratung für geeignete Ausrüstungen
- Vor-Ort-Service: Überprüfung der Erste Hilfe-Ausstattung